In Regensburg gibt es jedes Jahr besondere Tage, an denen Geschäfte außerhalb der normalen Öffnungszeiten öffnen dürfen. Diese Termine werden von der Stadt festgelegt und richten sich nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG).
In Regensburg dürfen Geschäfte an maximal vier Sonntagen im Jahr öffnen, aber nur, wenn ein besonderer Anlass stattfindet, z. B. ein Fest oder Markt.
Für die kommenden Jahre sind folgende Termine geplant:
Die Öffnungszeit am Verkaufsoffenen Sonntag ist von 13:00 bis 18:00 Uhr
In Regensburg sind aktuell folgende gesamtstädtische Termine vorgesehen:
Die Öffnungszeiten sind möglich jeweils von 20:00 bis 24:00 Uhr.
Einkaufsstandorte und Einzelhändler dürfen selbstständig bis zu 4 weitere verkaufsoffene Nächte veranstalten. Diese Einkaufsnächte sind mindestens 14 Tage im Voraus der Stadt mitzuteilen.
Hinweis für Einzelhändler:
An folgenden Abenden sind keine Einkaufsnächte zulässig: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag dürfen nicht freigegeben werden.